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Heizkostenzuschuss 2024/2025

Aufgrund der massiven Teuerungswelle hat das Land Steiermark den Heizkostenzuschuss wieder in der Höhe von 340 Euro beschlossen. Diese Maßnahme stellt wieder eine wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte dar.

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann wieder zwischen 07. Oktober 2024 und 28. Februar 2025 in der Gemeinde beantragt werden. Neu ist in diesem Jahr die MÖGLICHKEIT EINER ONLINE-BEANTRAGUNG. 

Hier geht es zum Online-Antrag Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Eine Anleitung zum Ausfüllen des Online-Antrages finden Sie hier: Anleitung 

Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. Diese betragen:

  • für einen Ein-Personen-Haushalte 1.572 Euro,
  • Haushaltsgemeinschaften 2.358 Euro,
  • sowie 472 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.

Unter folgenden Link finden Sie die Richtlinien zum Heizkostenzuschuss: Richtlinien für den Heizkostenzuschuss

Bei Fragen steht Ihnen wie immer auch das Sozialservice des Landes unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.

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